Abmahnung: RAe H.P.R. Heinrich Partner für Denk Keramische Werkstätten e.K. |Marke „Schmelzfeuer“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

22. November 2021

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Abmahnung: RAe H.P.R. Heinrich Partner für Denk Keramische Werkstätten e.K. |Marke „Schmelzfeuer“

Die Kanzlei H.P.R. Heinrich Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt a.M. mahnt im Namen der Denk Keramische Werkstätten e.K., einen eBay-Händler wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen ab.

Inhalt der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll auf dem Online-Marktplatz eBay-Kleinanzeigen eine Kerze unter dem Begriff „Schmelzfeuer“ zum Kauf angeboten haben. Bei dem Begriff „Schmelzfeuer“ handelt es sich nach Auffassung der H.P.R. Heinrich Partner Rechtsanwälte um eine geschützte Marke. Diese Marke sei beim DPMA für die Nizza-Klassen 4 (Kerzen und Dochte), die Klasse 11 (Beleuchtungsanlagen aus keramischen Werkstoffen) und Klasse 21 (Leuchten nicht aus Edelmetall) eingetragen und somit geschützt. Inhaberin der Markenrechte sei somit die Denk Keramische Werkstätten e.K.. Durch das Verwenden des Begriffs „Schmelzfeuer“ zum Bewerben von Kerzen, habe die Abgemahnte die Markenrechte der Denk Keramische Werkstätten e.K. verletzt.

Forderungen aus der Abmahnung:

Die H.P.R. Heinrich Partner Rechtsanwälte fordern im Namen Denk Keramische Werkstätten e.K. den Abgemahnte auf, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Eine solche Erklärung sieht für zukünftige Verstöße die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden vor. Zudem soll der Abgemahnte Auskunft erteilen, damit die H.P.R. Heinrich Partner Rechtsanwälte einen Schadensersatzanspruch beziffern und geltend machen können. Auch soll der Abgemahnte angefallene Rechtsanwaltskosten erstatten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.