Die Kanzlei Kanzlei Broede, Krutzki & Partner aus Hamburg, mahnt einen Online-Händler im Namen der hello love GmbH wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen an der Marke „hello love“ ab.
Inhalt der Abmahnung:
Die Abgemahnte betreibt einen Online-Shop für Bekleidungsstücke. Über diesen Online-Shop soll sie laut Abmahnung Kleidungsstücke mit dem Aufdruck „hello love“ zum Kauf angeboten haben. Insbesondere soll die Abgemahnte ein T-Shirt zum Kauf angeboten haben, welches in der Produktbeschreibung mit „T-Shirt HELLO LOVE“ beworben worden sein soll. Laut Abmahnung der Broede, Krutzki & Partner Rechtsanwälte, soll die Betreiberin des Online-Shops durch das Verwenden der Bezeichnung „hello love“ die Markenrechte der hello love GmbH verletzt haben. Die hello love GmbH habe die Marke „hello love“ beim DPMA unter der Registernummer 302017028197 eingetragen. Der Schutz der Marke bestehe in den Nizza Klassen 14 (Edelmetalle/Schmuck),16 (Papier/Schreibwaren) und 25 (Bekleidungsstücke). Laut Abmahnung würden die von der Abgemahnten angebotenen Bekleidungsstücke den Waren- und Dienstleistungsklassen, sowie dem Produktportfolio der hello love GmbH entsprechen. Da seitens der hello love GmbH keine Genehmigung für die Nutzung der Marke vorgelegen habe, habe die Abgemahnte eine Markenrechtsverletzung begangen.
Forderungen aus der Abmahnung:
Die Abgemahnte soll eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Eine solche Erklärung sieht für zukünftige Verstöße die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden vor. Diese Vertragsstrafe beläuft sich vorliegend auf 5.100,00 Euro. Zudem soll die Abgemahnte umfassend Auskunft erteilen. Die Abgemahnte soll außerdem Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.293,25 Euro (nach einem Gegenstandswert von 75.000,00 Euro) zahlen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.