Abmahnung: Kessler IP & Legal Expertise für Audi AG | Markenrechtsverletzungen - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

Die Kanzlei Kessler IP & Legal Expertise aus Würzburg mahnt im Auftrage der Audi AG aus Ingolstadt einen Online-Händler wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen ab.

Inhalt der Abmahnung:

Dem abgemahnten Online-Händlern wird vorgeworfen in seinem Online-Shop Produkte zum Kauf angeboten zu haben, welche die geschützten Kennzeichen der Audi AG tragen und somit die Markenrechte der Audi AG verletzen. Konkret geht es hierbei um Embleme für Kraftfahrzeuge, sowie um die in der Artikelbeschreibung verwendeten Bezeichnungen „AUDI A3“, „A4“, „A5“ und „A6“. Zudem soll der Online-Händler Kühlergitter zum Kauf angeboten haben, welche identische, oder hochgradig verwechslungsfähige Zeichen aufweisen. Hier sind insbesondere die bekannten „4 Ringe“ des Audi Markenzeichens (in verschiedenen Varianten und Ausführungen) gemeint. Die Audi AG sei Inhaberin der Markenrechte, und habe alle genannten Marken als Unionsmarken eingetragen. Sie sei somit alleinige Inhaberin der Markenrechte an den genannten Zeichen. Die Audi AG habe dem abgemahnten Online-Händler auch keine Erlaubnis zur Nutzung erteilt. Somit liege eine Markenrechtsverletzung vor.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der Abgemahnte Online-Händler werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine solche Erklärung sieht für den Fall zukünftiger Verstöße durch den Abgemahnten (hier: Online-Händler) die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden (hier: Audi AG) vor. Zudem werden umfangreiche Auskunftsansprüche geltend gemacht. Auch die Forderung von Schadensersatz wird angekündigt. Der Abgemahnte Online-Händler soll zudem Anwaltskosten in Höhe von 2.538,10 Euro (nach einem Gegenstandswert von 150.000,00 Euro) zahlen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.