Abmahnung: RAe Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum für die Time Gate GmbH wegen SAM | Beschluss LG Düsseldorf - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

25. Oktober 2021

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Abmahnung: RAe Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum für die Time Gate GmbH wegen SAM | Beschluss LG Düsseldorf

Die Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum aus Köln, mahnen für die Time Gate GmbH aus Köln (Rechtsnachfolgerin der Uncle Sam GmbH) einen Online-Händler wegen Markenrechtsverletzungen an der Marke „SAM“ ab. Das Landgericht Düsseldorf hat durch einen Beschluss nun entschieden, dass der Onlinehändler den Vertrieb unterlassen und 1.472,10 Euro an die Time Gate GmbH zahlen muss.

Inhalt der Abmahnung:

Die Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum mahnen den Betreiber eines Online-Shops für Strand- und Bademode ab. Der Betreiber des Online-Shops hatte eine Tunika unter der Bezeichnung „Sam Cotton Candy Tunika“ zum Kauf angeboten. Die Tunika war aber nicht von der Marke SAM, sondern von der Marke „Agua Bendita“. Dies hatte der Verkäufer in der Warenbeschreibung unter dem Punkt „Marke: Agua Bendita“ auch deutlich gemacht. Bei „Sam Cotton Candy Tunika“ habe es sich lediglich um die original Modellbezeichnung der Marke „Agua Bendita“ gehandelt. Zudem bietet die Marke SAM solche Kleidung in dem Preissegment laut Abgemahntem nicht an. Dennoch hat der Online-Händler eine Abmahnung wegen Verletzung von Markenrechten an der Marke SAM erhalten. Die Marke „SAM“ genieße als eingetragene Wortmarke beim DPMA (Nr. 2004517) markenrechtlichen Schutz für Bekleidungsstücke. Inhaberin der Marke „SAM“ sei die Time Gate GmbH als Rechtsnachfolgerin der Uncle Sam GmbH. Der Abgemahnte habe Kleidungsstücke mit dem Zeichen „SAM“ in seinem Online-Shop zum Kauf angeboten, ohne eine Nutzungsberechtigung hierfür zu haben und somit eine Markenrechtsverletzung begangen.

Forderungen aus der Abmahnung:

Laut Abmahnung würden der Time Gate GmbH auf Grund der Markenrechtsverletzung seitens des Abgemahnten, umfassende zivilrechtliche Ansprüche zustehen. Der Abgemahnte wird aufgefordert eine vorformulierte und strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Zudem wird Auskunft über Art und Umfang der Markennutzung verlangt. . Der Streitwert beläuft sich auf 40.000,00 Euro. Bei einem erneuten Verstoß soll der Abgemahnte eine Vertragsstrafe von bis zu 250.000,00 Euro zahlen.

Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 04.06.2021

Das Landgericht Düsseldorf hat in diesem Fall mit Beschluss vom 04.06.2021, dem Online -Händler untersagt die Tunika weiter unter der Bezeichnung „Sam Cotton Candy Tunika“ anzubieten. Zudem muss der Onlinehändler auf Grund des Beschlusses 1.472,10 Euro an die Time Gate GmbH zahlen.

Laut Beschluss des LG Düsseldorf läge eine „Doppelidentität“ vor. Es würde eine „Warenidentität bestehen, weil die Verfügungsmarke für „Bekleidungsstücke“ eingetragen ist und der Antragsgegner das angegriffene Zeichen für eben solche Waren (Tunika) verwendet“. Weiter heißt es unter anderem: „Es besteht zudem -trotz der insoweit zu vernachlässigenden Groß- und Kleinschreibung- Zeichenidentität zwischen den sich gegenüberstehenden Zeichen „SAM“ und „Sam“. Demnach stehe dem Antragssteller ein Unterlassungsanspruch aus § 14 I, II Nr. 1, V MarkenG zu.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.