Abmahnung: Kanzlei Zierhut IP mahnt erneut für die Zapf Creation AG ab | BABY born - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

Die Kanzlei Zierhut IP aus München mahnt erneut für die Zapf Creation AG aus Rödental angebliche Markenrechtsverletzungen an der Marke „BABY born“ ab.

Über die Zapf Creation AG:

Die Zapf Creation AG aus Rödental ist Inhaberin diverser Puppenmarken. Zu diesen Marken gehören unter anderem „Baby Annabell“, „Heidi“ und „Dolly Moda“.
Zudem ist die Zapf Creation AG auch Inhaberin der Wortmarke „BABY born“, welche beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum eingetragen ist (Nr. 002468346).
Das Markenzeichen „BABY born“ ist unter anderem in der Warenklasse 28, also als Zubehör für Spielzeugpuppen, geschützt. Die Kanzlei Zierhut IP hat auch in der Vergangenheit bereits mehrere Abmahnungen für die Zapf Creation AG wegen der Marke „BABY born“ ausgesprochen.

Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, im Internet (eBay, eBay Kleinanzeigen, Kasuwa, Etsy) den Begriff „BABY born“ in einem Angebot über Puppenzubehör verwendet zu haben. Dabei hätte der Abgemahnte in der Produktbeschreibung und in der Produktüberschrift stets den Begriff „Baby born“ verwendet. Bei den vom Abgemahnten im Internet angebotenen Artikeln handele es sich aber nicht um Originalware der Zapf Creation AG. Auch sei das angebotene Puppenzubehör nicht von der Zapf Creation AG autorisiert worden. Es sei somit unzulässig gewesen den Markennamen „Baby born“ zu verwenden. Das Verhalten des Abgemahnten stelle somit eine Markenrechtsverletzung an den Rechten der Zapf Creation AG dar.

Forderungen aus der Abmahnung:

Die Kanzlei Zierhut IP fordert den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Weiterhin verlangt die Kanzlei im Namen der Zapf Creation AG von dem Abgemahnten die Zahlung der Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.