Abmahnung: Göhmann RAe mahnen erneut Markenrechtsverletzungen für Puma SE ab | Marke PUMA - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

31. Mai 2021

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Abmahnung: Göhmann RAe mahnen erneut Markenrechtsverletzungen für Puma SE ab | Marke PUMA

Die Kanzlei Göhmann mit Hauptsitz in Berlin, mahnt erneut für die Puma SE aus Herzogenaurach einen Online-Händler, wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen an der Marke „PUMA“ ab.

Über die Puma SE:
Die Puma SE ist ein börsennotierter deutscher Hersteller von Sportartikeln, unter anderem von Schuhen, Textilien und Accessoires, mit Sitz in Herzogenaurach. Zu dem Unternehmen gehört auch die Marke Cobra Golf und die Tochtergesellschaft stichd B.V. Die Puma SE hält diverse Markenrecht, u.a. auch an dem bekannten springenden Puma (Puma Logo).

Inhalt der Abmahnung:

Dem abgemahnten Online-Händler wird von den Göhmann Rechtsanwälten vorgeworfen, das bekannte PUMA Logo in einer abgewandelten Form an Bekleidungsstücke und Accessoires angebracht zu haben. Diese Bekleidungsstücke und Accessoires sollen anschließend von dem Online-Händler im Internet zum Kauf angeboten worden sein.
Durch das Verwenden und Verfälschen des PUMA Logos (welches dem original Logo zum Verwechseln ähnlich sehe) habe der abgemahnte Online-Händler die Wort-/Bildmarke PUMA rechtsverletzend genutzt. Damit würde eine Markenrechtsverletzung an der Marke PUMA zu Lasten der Puma SE bestehen.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der abgemahnte Online-Händler wird von den Göhmann Rechtsanwälten aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine solche Erklärung sieht für zukünftige Verstöße die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden vor. Weiterhin soll der Online-Händler Auskunft über die Herkunft und die Vertriebswege der streitgegenständlichen Produkte erteilen. Es wird zudem die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert von 250.000 Euro, sowie Schadensersatz gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.