Abmahnung der Fatboy the Original B.V. durch Heinrich & Partner Rechtsanwälte - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

14. Januar 2020

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Abmahnung der Fatboy the Original B.V. durch Heinrich & Partner Rechtsanwälte

Abmahnung der Fatboy the Original B.V. durch Heinrich & Partner Rechtsanwälte
Uns erreichte eine Anfrage aufgrund einer Abmahnung der
Heinrich & Partner Rechtsanwälte
im Auftrag der
Fatboy the Original B.V.
wegen
Verstoßes gegen das Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrecht
Die Kanzlei Heinrich & Partner Rechtsanwälte vertreten die Interessen der Fatboy the Original B.V. Im Auftrag seiner Mandantin verschickte Rechtsanwalt C. Schröder (für die Kanzlei Heinrich & Partner Rechtsanwälte) nun eine Abmahnung, welche sich gegen den Vertrieb eines Plagiates einer Fatboy Lampe richtet.
Der Vorwurf lautet, der von der Abmahnung Betroffene habe ein Plagiat einer Fatboy Lampe sowohl unter der Verwendung des Wortes „Fatboy“, sowie des Fatboy-Logos vertrieben. Desweiteren würde die Marke auch im Rahmen von Formulierungen wie „Stil Fatboy“ oder „Fatboy Stil“ verwendet werden. Es läge somit sowohl ein Verstoß gegen das Urheberrecht, als auch gegen das Markenrecht vor. Ebenfalls läge eine wettbewerbswidrige geschäftliche Handlung vor.
Der Rechtsanwalt fordert die Beendigung der Rechtsverletzung, da diese eine Wiederholungsgefahr begründe. Um diese Wiederholungsgefahr auszuräumen wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, wobei eine Mustererklärung der Abmahnung beiliegt. Desweiteren wird von dem Abgemahnten eine Auskunft über Art und Umfang des Vertriebs der Plagiate gefordert. Letztendlich werden für die Rechtsanwaltkosten auf Grundlage eines Gegenstandwertes von 100.000,00€ angesetzt, sowie darauf hingewiesen, dass ebenfalls Abmahnkosten entstehen.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.