Kanzlei Hogan Lovells International LLP mahnt im Auftrag der home24 SE ab - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

5. Oktober 2018

Wer mahnt was ab? Abmahnung Abmahnung Bewerbung mit Markenbezeichnung Markenrecht

Kanzlei Hogan Lovells International LLP mahnt im Auftrag der home24 SE ab

Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Hogan Lovells International LLP im Auftrag der home24 SE
Uns erreicht eine markenrechtliche Abmahnung der
Kanzlei Hogan Lovells International LLP
im Auftrag der
home24 SE.
Die „Hogan Lovells“ ist eine internationale Anwaltssozietät, zu der die Hogan Lovells US LLP und die Hogan Lovells International LLP gehören. Letztere versendet aktuell markenrechtliche Abmahnung mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der home24 SE durchgesetzt werden sollen. Die home24 SE ist ein Online-Versandhandel für Möbel, Gartenmöbel und Wohnaccessoires mit Sitz in Berlin. Der von der Kanzlei Hogan Lovells International LLP versendeten Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der Betroffene habe beim Vertrieb von Dekorationsartikeln die Bezeichnung „home24“ genutzt, ohne im Besitz der hierfür erforderlichen Lizenz zur Nutzung der Geschäftsbezeichnung gewesen zu sein. Hierdurch entsteht beim Käufer ein falscher Eindruck, das angebotene Produkt sei auf die home24 SE zurückzuführen.
Kanzlei Hogan Lovells International LLP fordert aufgrund des vermeintlichen Verstoßes die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein vorformuliertes Schreiben ist zu diesem Zwecke bereits beigefügt. Weitere Ansprüche macht die Kanzlei Hogan Lovells International LLP zunächst nicht geltend.
Empfehlung:
Sollten sie von einer Abmahnung der Kanzlei Hogan Lovells International LLP betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie die Ihnen vorgeworfene Handlung nicht selbst verübt haben. Der Text einer möglicherweise dem Abmahnschreiben bereits enthaltenen (vorformulierten) Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen.
Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.