Die Kanzlei Diesel Schmitt Ammer aus Trier mahnt am 1.07.2024 im Namen des Bund Philatelistischer Prüfer e.V., einen Verkäufer von Briefmarken wegen Verstoß gegen Kennzeichenrechte ab.
Inhalt der Abmahnung:
Eigenen Angaben zufolge ist der Bund Philatelistischer Prüfer e.V.seit 1999 Inhaber der Marke „BPP“ (Registernummer 39924648). „Die Marke ist unter anderem für das Prüfen von philatelistischen Sammelobjekten und hierbei insbesondere für die Durchführung von Echtheitsprüfungen eingetragen“
Der Abgemahnte sollals gewerblicher Anbieter auf Ebay Angebote unter der Überschrift „Artikelmerkmale“ mit den Angaben „BPP-Fotoattest“ oder „BPP-Fotobefund“ beworben haben.
Der von den Angeboten angesprochene Verkehr würde nun die Angebote daraufhin auffassen, dass die beworbene Marke von einem Prüfer des Bund Philatelistischer Prüfer e.V. worden ist.
Da die Verwendung der Prüfmarke „BPP“ geschützt sei und nur die Prüfer die im Bund Philatelistischer Prüfer e.V. organisiert und berechtigt sind diese Prüfmarke zu verwenden, habe der Abgemahnte die Markenrechte des Bund Philatelistischer Prüfer e.V. durch das Bewerben und Inverkehrbringen der Briefmarken verletzt.
Forderungen aus der Abmahnung:
Aufgrund der angeblichen Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Zudem soll der Abgemahnte das schädigende Verhalten sofort unterlassen. Ebenso soll er umfangreich Auskunft erteilen. Weiterhin sollen die Abmahnkosten in Höhe von 2.584,09 Euro, berechnet für einen Streitwert von 100.000,00 Euro übernommen werden.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.