Abmahnung: Wortmann KG Internationale Schuhprodukition | Marke „Tamaris“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

6. April 2022

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Abmahnung: Wortmann KG Internationale Schuhprodukition | Marke „Tamaris“

Die Wortmann KG Internationale Schuhproduktion aus Detmold lässt durch die von ihr beauftragten Rechtsanwälte eine markenrechtliche Abmahnung aussprechen.

Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird seitens der Rechtsbeistände der Wortmann KG Internationale Schuhproduktion vorgeworfen, die Marke „Tamaris“ unbefugt genutzt zu haben. Die Rechte an der Marke „Tamaris“ halte die Wortmann KG. Diese habe der Nutzung durch den Abgemahnten nie zugestimmt. Somit liege eine Markenrechtsverletzung zu Lasten der Wortmann KG vor. Die Marke „Tamaris“ ist beim DPMA unter der Nr. 011869377 als Wort-Bildmarke in den Nizza-Klassen 3, 14 ,18 ,21 ,25 und 35 eingetragen.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der Abgemahnte wird seitens der Rechtsanwälte der Wortmann KG aufgefordert die streitgegenständlichen Artikel zu vernichten und zurückzurufen. Zudem soll er alle rechtsverletzenden Artikel aus den Vertriebswegen entfernen. Zudem soll der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Auch Schadesnersatz- und Auskunftsansprüche werden durch die Rechtsanwälte geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.