Abmahnung RAe Lentze Stopper | DAZN | Liveübertragung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

3. März 2022

Allgemeine Kategorie Tipps Urheber- und Internetrecht Abmahnung

Abmahnung RAe Lentze Stopper | DAZN | Liveübertragung

Es wird darüber berichtet, dass die Rechtsanwälte Lentze Stopper aus München erneut im Auftrag des Pay-TV-Sender DAZN eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung verschickt haben sollen.


Inhalt der Abmahnung:

DAZN ist ein Pay-TV Anbieter und strahlt Sportprogramme weltweit aus. DAZN ist in Deutschland die Inhaberin der Nutzungsrechte bezüglich der Übertragungen von Bundesligaspielen sowie von der UEFA Champions League. Die Nutzungsrechte umfassen die Ausstrahlung per Satellit, Kabel, Internet und Mobilfunk.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er in seinem Betrieb eine Liveübertragung gezeigt hat und diesbezüglich nicht berechtigt war.

In der Vergangenheit wurde auf der folgenden Internetseite schon über eine Abmahnung der Rechtsanwälte Lentze Stopper im Auftrag von DAZN berichtet:


Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der gerügten Urheberrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus werden ein Schadensersatz sowie ein Aufwendungsersatz geltend gemacht. Schließlich wird ein reduzierter Schadensersatzbetrag angeboten, wenn ein Abonnementvertrag für das DAZN-For-Business-Paket abgeschlossen wird.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung/ ein Schreiben erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung/ einem Schreiben betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung/ einem Schreiben betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung/ des Schreibens.