Schreiben RAe Lentze Stopper | DAZN - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

17. November 2021

Urheber- und Internetrecht

Schreiben RAe Lentze Stopper | DAZN

Es wird darüber berichtet, dass die Rechtsanwälte Lentze Stopper aus München im Auftrag von DAZN ein Schreiben wegen einer unerlaubten Nutzung des Programms von DAZN verschickt haben soll.


Inhalt des Schreibens:

DAZN ist ein Streaminganbieter, der insbesondere Fussballspiele ausstrahlt.

Aufgrund einer Kontrolle sei DAZN aufgefallen, dass der Empfänger des Schreibens in seiner Gaststätte DAZN gezeigt haben soll. Jedoch soll der Betreiber der Gaststätte keinen Vertrag mit DAZN abgeschlossen haben. Lediglich bei einem Abschluss des Paketes „DAZN for Business“ sei der Kunde berechtigt das Programm von DAZN in der Gastronomie öffentlich zu zeigen.

Ohne des Abschlusses eines solchen Vertrags lege nach Ansicht von DAZN eine Urheberrechtsverletzung vor.


Forderung aus dem Schreiben:

Aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung wird der Empfänger des Schreibens aufgefordert innerhalb einer gesetzten Frist eine Telefonnummer von DAZN anzurufen. Passiert dies nicht, beziehungsweise es wird kein Vertrag abgeschlossen, so werde DAZN weitere rechtliche Schritte einleiten. Eine folgende Abmahnung ist somit nicht ausgeschlossen.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung/ ein Schreiben erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung/ einem Schreiben betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung/ einem Schreiben betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung/ des Schreibens.