Es wird darüber berichtet, dass die iOcean UG erneut eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes verschickt haben soll.
Inhalt der Abmahnung:
In der neusten Abmahnung wird eine fehlende Registrierung im Verpackungsregister (LUCID) und somit ein Verstoß gegen § 9 Abs.4 VerpackG gerügt.
In der Vergangenheit wurde auf den folgenden Internetseiten schon über diverse Abmahnungen der iOcean UG, die insbesondere von dem bekannten Abmahnanwalt S. aus Berlin verschickt wurden, berichtet:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-ra-s-u-a-fuer-ssd-media-und-computer-ug-192604.html
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund des gerügten Wettbewerbsverstoßes wird die Nachholung der Registrierung im Verpackungsregister verlangt. Darüber hinaus werden die entstandenen Abmahnkosten geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.