Abmahnung RA S. | iOcean UG | Hundehalsbänder - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

10. Februar 2022

Allgemeine Kategorie Tipps Wettbewerbsrecht Abmahnung

Abmahnung RA S. | iOcean UG | Hundehalsbänder

Es wird darüber berichtet, dass ein bekannter Abmahnanwalt aus Berlin erneut im Auftrag der iOcean UG eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes verschickt haben soll.


Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten, ein Händler von LED Hundehalsbändern, wird wegen des angeblichen Verstoßes gegen das Elektrogesetz abgemahnt.

Die iOcean UG betreibt nach eigenen Angaben einen Onlineshop über die Seite https://tierisches-zubehör.de/ . Es werden unter anderem Hundehalsbänder, LED Halsbänder mit inbegriffen, verkauft.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er die Halsbänder markenlos zum Kauf anbiete, was nicht erlaubt sei, da es sich bei den LED Halsbändern um Elektrogeräte handelt. Derartige Geräte dürfen gemäß § 6 Elektrogesetz erst verkauft werden, wenn die Verkaufsobjekte zuvor mit einer Marke und der Geräteart nach den Regelungen des ElektroG bei der Stiftung EAR registriert worden sind. Bis zur Registrierung bestehe ein Verbot des Verkaufs.

In der Vergangenheit wurde auf der folgenden Internetseite schon über eine Abmahnung des Rechtsanwalts S. aus Berlin im Auftrag der iOcean UG berichtet:


https://www.anwalt24.de/fachartikel/abmahnung/55607


Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund des angeblichen Wettbewerbsverstoßes wird die Beseitigung dessen verlangt. Darüber hinaus werden die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.