Abmahnung Weiterverkauf von Tickets | kauf mich GmbH | Die Toten Hosen - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

10. Februar 2022

Allgemeine Kategorie Tipps Urheber- und Internetrecht Abmahnung

Abmahnung Weiterverkauf von Tickets | kauf mich GmbH | Die Toten Hosen

Es wird darüber berichtet, dass die kauf mich GmbH aus Altenmarkt an der Alz erneut eine Abmahnung wegen des Weiterverkaufs von Tickets für „Die Toten Hosen“ verschickt haben soll.


Inhalt der Abmahnung:

Die kauf mich GmbH vertreibt die Tickets für die nationale Tournee der Band „Die Toten Hosen“. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er privat auf der Plattform eBay Kleinanzeigen Tickets für die Veranstaltung in Düsseldorf zum Kauf angeboten haben soll. Dies verstoße gegen die Ticket-AGB (ATGB), die einem Ticketerwerber den Weiterverkauf bei Auktionen oder Internetversteigerungen untersagt

In der Vergangenheit wurde auf den folgenden Internetseiten schon vermehrt über diverse Abmahnungen der kauf mich GmbH wegen der Weiterverkäufe von Tickets berichtet:


Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund des unzulässigen Weiterverkaufs der Tickets wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Die Unterlassungserklärung beinhaltet ein Vertragsstrafversprechen in Höhe von 650 Euro.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.