Abmahnung der Kanzlei Schütz für die kauf mich GmbH wegen des Weiterverkaufs von Toten-Hosen Tickets - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

21. April 2020

Wettbewerbsrecht Abmahnung Tipps Wer mahnt was ab?

Abmahnung der Kanzlei Schütz für die kauf mich GmbH wegen des Weiterverkaufs von Toten-Hosen Tickets

Abmahnung der Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe im Auftrag der kauf mich GmbH wegen unerlaubtem Ticketweiterverkaufs.

Die Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe vertreten die Interessen der kauf mich GmbH. Sie verschickten kürzlich eine Abmahnung, in welcher der unerlaubte Weiterverkauf von Tickets gerügt wird.

Konkreter Vorwurf der Abmahnung ist, dass der Betroffene eine Vielzahl von Ticket für die anstehende Tournee der Toten Hosen auf eBay Kleinanzeigen angeboten habe. Aufgrund der Vielzahl der angebotenen Tickets würde ein gewerblicher Handel vorliegen und somit stehe der Abgemahnte in konkretem Wettbewerbsverhältnis zur kauf mich GmbH. Der Weiterverkauf verstoße gegen die AGB, welche beim erstmaligen Ticketkauf Gegenstand des Vertrags geworden seien.

Ebenso würde der Abgemahnte wettbewerbswidrig handeln, da er die Tickets „unter systematischer Verschleierung“ seiner Identität als gewerblicher Händler/Weiterverkäufer beziehe. Dies würde gegen §4 Nr. 10 UWG verstoßen. Als gewerblicher Händler lägen zudem Verstöße gegen Informationspflichten wie Angabe eines Impressums, Hinweis auf OS-Plattform u.a. vor.

Wegen dieser Verstöße fordern die Schütz Rechtsanwälte von dem Betroffenen die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten (Streitwert: 40.000,00€).

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.