Filesharing Abmahnung | Frommer Legal wegen „Shaft“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film „Shaft“.

Über den Film „Shaft“:

Der Film „Shaft“ ist eine US-amerikanische Actionkomödie aus dem Jahr 2019. Der Film ist die Fortsetzung der Shaft-Filmreihe. Regie führte Tim Story..


Der Film „Shaft“ handelt von JJ aka John Shaft Jr. Er kommt frisch vom MIT und heuert als Experte für Cyber-Kriminalität beim FBI an. Mit seinem Vater und seinem Großonkel, die beide als Badass-Cops auf den Straßen für Recht und Ordnung sorgten, hat er nicht wirklich viel gemeinsam. Doch als dein sein bester Freund ermordet wird, muss er mit seinem Vater zusammenarbeiten. Beide haben sich über die Jahre sehr voneinander entfremdet, weil Shaft Senior die Kindheit seines Sohnes quasi verpasste, weil er in Harlem Gangster jagte. Nun gilt es aber, die alten Streitigkeiten beizulegen, sich wieder zusammenzuraufen und klassische sowie moderne Polizei-Methoden miteinander zu vereinen. Doch das ist bei einem solchen Aufeinandertreffen der Generationen deutlich leichter gesagt, als schlussendlich getan.

Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films „Shaft“ vorgeworfen.

Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die Kosten belaufen sich vorliegend auf 938,50 Euro.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.