Abmahnung TÜV Markenverbund e.V. | „TÜV“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

27. Oktober 2021

Abmahnung Markenrecht

Abmahnung TÜV Markenverbund e.V. | „TÜV“

Der TÜV Markenverbund e.V. aus Berlin verschickt eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung.


Inhalt der Abmahnung:

Der TÜV Markenverbund e.V. ist ein Überwachungsverein. Er stellt den Schutz der Rechte an der Bezeichnung „TÜV“ sicher. Der Verein ist selbst abmahnberechtigt und verschickt folglich ohne die Unterstützung eines Rechtsanwalts Abmahnungen.

Die Bezeichnung „TÜV“ ist als deutsche Wort-Bildmarke und als Unionsmarke rechtlich geschützt. Sie darf ausschließlich von einem TÜV oder einer TÜV-Tochtergesellschaft verwendet werden. Der TÜV Markenverbund e.V. schreibt auf seiner Website, dass die Marke „TÜV“ Sicherheit, Zuverlässigkeit und Neutralität verkörpert.

Empfänger von Abmahnungen des TÜV Markenverbund e.V. sind Verwender des TÜV Siegels ohne die erforderliche Lizenz oder Händler, die sich auf eine TÜV-Zertifizierung beziehen.


Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus werden die entstandenen Abmahnkosten geltend gemacht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.