Abmahnung RA Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen | Tommy Hilfiger - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

14. Oktober 2021

Abmahnung Markenrecht

Abmahnung RA Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen | Tommy Hilfiger

Die Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen aus Düsseldorf verschicken erneut eine Abmahnung im Auftrag der Tommy Hilfiger Europe B.V. aus den Niederlanden wegen einer Markenrechtsverletzung.


Inhalt der Abmahnung:


Der Empfänger der Abmahnung ist ein Vertrieb, der nachgeahmte Ware unter der Bezeichnung „TOMMY HILFIGER“ anbietet. Anhand eines vorgenommenen Testkaufs sei festgestellt worden, dass die zum Kauf angebotene Ware keine Originalware, sondern eine Fälschung sei.

Folglich wird dem Vertrieb eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen.

In der Vergangenheit wurde auf den folgenden Internetseiten schon vermehrt über Abmahnungen der Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen im Auftrag der Tommy Hilfiger Europe B.V. berichtet.:


https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-ra-masberg-mahnt-fuer-tommy-hilfiger-europe-bv-markenrechtlich-abmarke-tommy-hilfiger_186274.html

Forderung aus der Abmahnung:


Aufgrund der Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die vollumfängliche Auskunft über Art und Umfang der Markenrechtsverletzung verlangt. Darüber hinaus wird die Herausgabe noch vorhandener Ware begehrt. Schließlich werden ein Schadensersatz und die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?


Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.