Abmahnung Kanzlei Hogan Lovells | Vorwerk-Gruppe Thermomix - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

30. September 2021

Abmahnung Markenrecht

Abmahnung Kanzlei Hogan Lovells | Vorwerk-Gruppe Thermomix

Die Kanzlei Hogan Lovells verschickt eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung im Auftrag der Vorwerk-Gruppe.


Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er die geschützten Marken von der Vorwerk-Gruppe unberechtigt benutzt haben soll.

Die Vorwerk-Gruppe, insbesondere die Vorwerk International AG und die Vorwerk Deutschland Stiftung & Co. KG, soll die Inhaberin von mehreren Marken sein. Insbesondere von den Marken „THERMOMIX“ und „Cookido“. Eine erforderliche Zustimmung der Vorwerk-Gruppe sei für die Benutzung nicht erteilt worden.

Folglich wird wegen der Verwendung eine Markenrechtsverletzung geltend gemacht.

In der Vergangenheit wurden schon diverse Abmahnungen für die Vorwerk-Gruppe verschickt.


Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Des Weiteren wird die vollumfängliche Auskunft über die Art und Umfang der Verwendung der Marken gefordert. Darüber hinaus werden ein Schadensersatz und die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.