Abmahnung der CBH Rechtsanwälte | Louis Vuitton - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

30. September 2021

Abmahnung Markenrecht

Abmahnung der CBH Rechtsanwälte | Louis Vuitton

Die CBH Rechtsanwälte aus Köln verschicken im Auftrag der Louis Vuitton Malletier S.P.A.S. eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung.


Inhalt der Abmahnung:

Louis Vuitton Malletier S.P.A.S. ist die Herstellerin von Lederwaren und Kleidung. Sie sei zudem die Inhaberin diverser Markenrechte. Unter anderem von den Marken- und Kennzeichenrechten „LOUIS VUITTON“ und dem Logo „LV“.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er im Internet Artikel zum Kauf angeboten hat und diese mit Marken von der Louis Vuitton Malletier S.P.A.S. gekennzeichnet haben soll. Bei den Produkten soll es sich nicht um Originalwaren handeln. Eine erforderliche Zustimmung der Louis Vuitton Malletier S.P.A.S. läge ebenfalls nicht vor.

Folglich soll der Abgemahnte mit der Benutzung der Marken eine Markenrechtsverletzung begangen haben.


Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die vollumfängliche Auskunft über die Liefer- und Betriebsbedingungen verlangt. Darüber hinaus wird die Vernichtung der bezeichneten Produkte gefordert. Schließlich wird ein Schadensersatz sowie die Erstattung der Abmahnkosten geltend gemacht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.