Abmahnung der Kanzlei Boehmert & Boehmert | Sanrio „Hello Kitty“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

15. September 2021

Urheber- und Internetrecht Abmahnung Markenrecht

Abmahnung der Kanzlei Boehmert & Boehmert | Sanrio „Hello Kitty“

Die Kanzlei Boehmert & Boehmert aus Bremen verschickt für die Sanrio Company Ldt. aus Japan eine Abmahnung wegen einer Marken- und Urheberrechtsverletzung.


Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er Produkte vertreibt, die nicht lizenziert sind und folglich die Urheber- und Markenrechte der Sanrio Company Ltd. verletzen soll.

Im Abmahnschreiben wird dargelegt, dass die Sanrio Company Ltd. zahlreiche Charaktere entwickelt hat. Der bekannteste Charakter ist „HELLO KITTY“. Die Sanrio Company Ltd. sei diesbezüglich die Inhaberin sämtlicher Urheber- und Markenrechte.

Der Abgemahnte soll ohne die erforderliche Zustimmung und somit nicht lizenzierten Produkte zum Kauf angeboten haben.

Folglich wird eine Marken- und Urheberrechtsverletzung geltend gemacht.


Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der Marken- und Urheberrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die vollumfängliche Auskunft über die Art und Umfang des Verkaufs verlangt. Darüber hinaus wird die Vernichtung der Produkte begehrt. Schließlich wird ein Schadensersatz geltend gemacht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.