Die Kanzlei bock legal aus Frankfurt am Main verschickt für die Swatch Group AG aus der Schweiz eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung.
Inhalt der Abmahnung:
Die Swatch Group AG ist ein Uhrenkonzern, welcher insbesondere Armbanduhren vertreibt. Die AG ist Inhaberin diverser Marken- und Designrechte.
Dem/Der Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er/sie Fälschungen/Plagiate zum Kauf angeboten haben sollen und dementsprechend eine Markenrechtsverletzung begangen hat.
In der Vergangenheit wurden schon Abmahnungen im Auftrage der Swatch Group AG verschickt. Empfänger von solchen Abmahnungen sind unter anderem Anbieter von Armbanduhren im Internet, die Plagiate oder Design-Nachahmungen sind. Zu der Swatch Group AG gehören 18 Uhrenmarken wie RADO, Certina, Mido, Longines, Tissot etc.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die umfangreiche Auskunft über Art und Umfang des Verkaufes zur Bezifferung eines weiteren Schadenersatzes verlangt. Darüber hinaus werden die Vernichtung bzw. die Herausgabe noch vorhandener Produkte begehrt. Schließlich werden die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.