Abmahnung Kanzlei Meissner & Meissner | „Veni, Vedi, Vino“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

3. September 2021

Abmahnung Markenrecht

Abmahnung Kanzlei Meissner & Meissner | „Veni, Vedi, Vino“

Die Kanzlei Meissner & Meissner aus Berlin verschickt für die Pumpkin and Honey Bunny UG, ebenfalls aus Berlin, erneut eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung.


Inhalt der Abmahnung:

Wie bereits berichtet, wurden in der Vergangenheit Abmahnungen wegen einer angeblich unberechtigten Verwendung der Marke „PARTY ANIMAL“ verschickt, dessen Inhaberin die Pumpkin and Honey Bunny UG ist.

Dem/Der Abgemahnten wird im konkreten Fall vorgeworfen, dass er/sie die Marke „Veni, Vedi, Vino“ unberechtigt verwendet hat. Diese sei markenrechtlich geschützt und die Pumpkin and Honey Bunny UG soll ebenfalls die Inhaberin dieser Marke sein.

Der/Die Onlinehändler|in soll die Marke „Veni, Vedi, Vino“ ohne die erforderliche Einwilligung genutzt haben, sodass folglich eine Markenrechtsverletzung geltend gemacht wird.


Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der Verletzung des Markenrechts wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die vollumfängliche Auskunft über Art und Umfang der Verwendung der Marke „Veni, Vedi, Vino“ verlangt. Darüber hinaus werden die entstandenen Rechtsanwaltskosten begehrt.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.