Abmahnung | VfB Stuttgart - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

2. September 2021

Abmahnung Markenrecht

Abmahnung BluePort Legal | VfB Stuttgart

Die Kanzlei BluePort Legal aus Hamburg verschickt für die VfB Stuttgart 1893 AG eine Abmahnung wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung.


Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er die Marke „VfB Stuttgart“ unerlaubt im Internet verwendet habe. Er soll über die Social Media Plattform Instagram Produkte zum Kauf angeboten haben. Diese wurden angeblich mit der Marke „VfB Stuttgart“ beworben, obwohl es sich hierbei nicht um originale Produkte von der VfB Stuttgart 1893 AG handeln soll. Mithin geht es vorliegend um die angeblich unzulässige Verwendung der geschützten Marke „VfB Stuttgart“.

Die Marke „VfB Stuttgart“ ist bei dem deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen und somit markenrechtlich geschützt.

Folglich wird dem Abgemahnten diesbezüglich eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen.


Forderung der Abmahnung:

Aufgrund der angeblichen Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus werden die Kosten der Abmahnung geltend gemacht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.