Abmahnung Kanzlei Noerr | LaSelva - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

1. September 2021

Abmahnung Markenrecht

Abmahnung der Kanzlei Noerr | LaSelva Toskana Feinkost Vertriebs GmbH

Die Kanzlei Noerr aus Hamburg verschickt eine Abmahnung für die LaSelva Toskana Feinkost Vertriebs GmbH und der LaSelva società bioagricola a.r.l. wegen einer Markenrechtsverletzung.


Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er angebotene Teeprodukte mit der Marke „LaSelva“ bezeichnet hat. Er betreibt einen Online-Shop, bei dem die besagten Teesorten zum Kauf angeboten wurden.

Die Marke „LaSelva“ ist markenrechtlich geschützt und der Abgemahnte ist nicht der ausschließliche Lizenznehmer.

Folglich wird eine Markenrechtsverletzung geltend gemacht.


Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Auskunft über Art und Umfang der Verwendung der Marke „LaSelva“ im Zusammenhang mit dem Kaufangebot verlangt. Darüber hinaus werden die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.