Lorenz Seidler Gossel mahnt für G-Star Raw C.V. ab | „RAW“

5. August 2021

Abmahnung Markenrecht

Kanzlei Lorenz Seidler Gossel mahnt Markenrechtsverletzung für G-Star Raw C.V. ab | „RAW“

Die Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB vertreten derzeit die Interessen der G-Star Raw C.V. Sie verschickten nun ein Schreiben, mit welchem der Vorwurf der Markenrechtsverletzung erhoben wird.


Inhalt der Abmahnung:

Konkreter Gegenstand der Abmahnung ist die Marke „RAW“. Diese ist zugunsten der G-Star Raw C.V. beim Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) als Marke eingetragen und genießt somit markenrechtlichen Schutz.

Der Abgemahnte habe eine Anmeldung einer Marke beantragt, die der Marke „RAW“ so ähnlich sei, dass eine Verwechslung mit dieser oder eine Doppelidentität zu befürchten sei. Weiterhin seien durch den Abgemahnten Produkte vertrieben worden, bei welchen er das Zeichen „RAW“ verwendete. Durch diese Handlungen seien die Markenrechte der G-Star Raw C.V. verletzt worden.


Forderungen aus der Abmahnung:

Aufgrund der Rechtsverletzung wird von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Weiterhin wird die Erstattung der Abmahnkosten, die Leistung eines Schadensersatzes, Auskunftserteilung über Umfang der Rechtsverletzung und die Vernichtung der Produktbestände gefordert.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.