Kessler IP mahnt für Audi AG ab | Markenrecht

7. Juli 2021

Abmahnung Markenrecht

Kessler IP mahnt für Audi AG ab | Markenrecht

Die Kanzlei Kessler IP mahnt derzeit für die Audi AG vermeintliche Markenrechtsverletzungen ab.


Inhalt der Abmahnung:

Die von der Abmahnung Betroffenen haben auf eBay unter anderem Embleme für Kraftfahrzeuge oder Aufkleber mit dem Audi-Logo angeboten. Weiterhin haben einige in der Artikelbeschreibung die geschützten Bezeichnungen „AUDI A3“, „A4“ usw. verwendet.

Diese Verwendungen, welche ohne die notwendigen Lizenzen vorgenommen wurde, stelle eine Verletzung der Markenrecht der Audi AG dar.


Forderungen in der Abmahnung:

Die Rechtsanwälte fordern für die Audi AG aufgrund dieser Rechtsverletzung von den Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird eine Auskunftserteilung, die Herausgabe der Waren, das Anerkenntnis eines Schadensersatzes sowie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten gefordert.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.