Abmahnung: RA Sandhage mahnt für SSD Media und Computer UG ab | Versicherter Versand - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

21. Juni 2021

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Abmahnung: RA Sandhage mahnt für SSD Media und Computer UG ab | Versicherter Versand

Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin mahnt für die SSD Media und Computer UG aus Berlin Mitbewerber wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße ab.

Über die SSD Media und Computer UG:

Die SSD Media und Computer UG vertreibt laut eigenen Angaben über einen Internetshop Fahrräder und Zubehör für Fahrräder (u.a. Helme, Schlösser, Beleuchtung).

Inhalt der Abmahnung:

Dem abgemahnten Mitbewerber wird von Rechtsanwalt Sandhage im Auftrage der SSD Media und Computer UG vorgeworfen unlauter zu Handeln, da mit Selbstverständlichkeiten geworben werde. Dieser Vorwurf bezieht sich darauf, dass der Abgemahnte mit dem Hinweis „versicherter Versand“ werben würde. Dies sei aber irreführend, da dem Verkäufer bereits kraft Gesetzes die Transportgefahr obliege. Eine solche Werbung mit Selbstverständlichkeiten verstoße gegen § 3 III UWG i.V.m. Nr. 10 des Anhangs zu § 3 UWG. Der Abgemahnte habe somit unlauter und wettbewerbswidrig gehandelt.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der Abgemahnte wird aufgefordert die irreführende Werbung mit „versicherter Versand“ umgehend zu beseitigen. Zudem soll der Abgemahnte die Kosten in Höhe von 280,60 Euro erstatten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.