Abmahnung: RA Gereon Sandhage mahnt für Wetega UG ab | fehlende Warnhinweise - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

21. Juni 2021

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Abmahnung: RA Gereon Sandhage mahnt für Wetega UG ab | fehlende Warnhinweise

Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin mahnt derzeit im Auftrage der Wetega UG aus Kirchlengern Mitbewerber der UG wegen angeblich fehlender Warnhinweise auf Biozid Produkten ab.

Über die Wetega UG:

Die Wetega UG aus Kirchlengern ist nach eigenen Angaben seit mehreren Jahren auf den Verkauf von Haushaltsprodukten spezialisiert. Diese Produkte bietet die Wetega UG über die Website postenguru.com an. Die Wetega UG hat auch in der Vergangenheit bereits mehrfach Abmahnungen gegen Mitbewerber aussprechen lassen.

Inhalt der Abmahnung:

Von der Abmahnung betroffen ist ein Mitbewerber der Wetega UG. Diesem wird in der Abmahnung vorgeworfen, Biozide wie z.B. Insektenspray zum Verkauf angeboten zu haben, ohne diese Produkte mit entsprechenden Warnhinweisen zu versehen. Diese Warnhinweise müssten laut Abmahnung bei Bioziden aber zwingend erfolgen. Eine solche Plicht ergebe sich aus Art. 72 EU Verordnung 528/2012. Danach sei es zwingend Warnhinweise deutlich vom Rest der Werbung abgehoben, in die Artikelbeschreibung mit aufzunehmen. Dieser zwingende Warnhinweis müsse lauten:

Biozid-Produkte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.“

Durch das Fehlen entsprechender Warnhinweise habe der abgemahnte Mittbewerber einen Wettbewerbsverstoß begangen.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der Abgemahnte wird von Rechtsanwalt Gereon Sandhage aufgefordert das unzulässige Verhalten zu beseitigen. Zudem wird der Abgemahnte aufgefordert Rechtsanwaltskosten in Höhe von 280,60 Euro zu zahlen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.