Die internationale Kanzlei Bird & Bird mahnt für die Monster Energy Company Markenrechtsverletzungen ab.
Inhalt der Abmahnung:
Der Abgemahnten wird vorgeworfen durch Angebote Markenrechtsverletzungen an den Marken der Monster Energy Company begangen zu haben. Die Abmahnung legt die verschiedenen Marken der Monster Energy Company dar, welche unter anderem für die Monster Energy Getränkereihe und diverse andere Produkte und Dienstleistungen genutzt wird. Weiter wird in der Abmahnung aufgeführt, dass die Monster Energy Company erhebliche Anstrengungen und Kosten auf sich nimmt, um Markenrechtsverletzungen zu unterbinden.
Forderungen aus der Abmahnung:
Die Abgemahnte wird aufgefordert eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Eine solche Erklärung sieht für den Fall zukünftiger Verstöße durch den Abgemahnten, die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden vor. Vorliegend wird diese Vertragsstrafe mit 10.000,00 Euro angegeben. Zudem soll die Abgemahnte Auskunft über die Nutzung der streitgegenständlichen Marken erteilen und Schadensersatz (hier: 3.744,50 Euro) nach einem Streitwert von 250.000,00 Euro leisten .
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.