Zierhut IP mahnt für Wham-O Holding Ltd. ab

10. Juni 2021

Tipps Abmahnung Markenrecht

Zierhut IP mahnt für Wham-O Holding Ltd. Markenrechtsverletzung ab | „HACKY SACK“

Die Kanzlei Zierhut IP vertritt die Interessen der Wham-O Holding Ltd. Die Rechtsanwälte verschickten nun eine Schreiben, mit dem eine Verletzung des Markenrechts abgemahnt wird.


Inhalt der Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird der Vorwurf erhoben, dass der Abgemahnte die Wortmarke „HACKY SACK“ unerlaubt verwendet habe. Diese Wortmarke ist zugunsten der Wham-O Holding Ltd. beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen. Somit ist die Wham-O Holding Ltd. Inhaberin der umfassenden Rechte an der Marke. Der Abgemahnte habe bei einem Online-Angebot die Wortmarke verwendet, ohne die dafür notwendige Lizenz zu haben. Dies stelle eine Verletzung der Markenrechte der Wham-O Holding Ltd. dar.


Forderungen aus der Abmahnung:

Aufgrund der Rechtsverletzung fordern die Rechtsanwälte für ihre Mandantin von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird die Zahlung der entstandenen Abmahnkosten, bemessen an einem Streitwert von 150.000,00€, gefordert sowie die Zahlung eines Schadensersatzes.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.