Kanzlei BluePort Legal mahnt für VfB Stuttgart 1893 AG ab

9. Juni 2021

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Kanzlei BluePort Legal mahnt für VfB Stuttgart 1893 AG ab | Markenrecht

Derzeit verschickt die Kanzlei BluePort Legal aus Hamburg ein Abmahnschreiben für die VfB Stuttgart 1893 AG. Mit dieser Abmahnung wird der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung erhoben.


Inhalt der Abmahnung:

Konkreter Gegenstand der Abmahnung ist das Zeichen „VfB Stuttgart“. Dieses ist unter der Registernummer „009602954“ beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und beim Europäischen Markenamt (EUIPO) eingetragen.

Der von der Abmahnung Betroffene habe dieses Zeichen bei eBay Kleinanzeigen verwendet, indem er einen Artikel mit dem Zeichen bewarb und das Zeichen ebenfalls auf dem Produkt verwendet worden sei. Es läge eine Verwendung ohne die dafür notwendige Lizenz und Zustimmung des Markeninhabers vor und stelle somit gem. §14 MarkenG eine Markenrechtsverletzung dar.


Forderungen aus der Abmahnung:

Die Rechtsanwälte fordern von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Des Weiteren wird das Erteilen einer Auskunft, unter anderem über Hersteller der Produkte, Anzahl der Verkäufe und den erzielten Gewinn gefordert. Schließlich verlangen die Rechtsanwälte für ihre Mandantin die Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten, bemessen an einem Streitwert von 50.000,00€.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.