Abmahnung: RA Sandhage mahnt erneut für Juwelier Chronotage GmbH ab | Verpackungsgesetz - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

10. Mai 2021

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Abmahnung: RA Sandhage mahnt erneut für Juwelier Chronotage GmbH ab | Verpackungsgesetz

Rechtsanwalt Sandhage aus Berlin, mahnt für die Juwelier Chronotage GmbH aus Dahnsdorf, Unternehmen wegen angeblich fehlender Eintragungen im Verpackungsregister ab.

Rechtsanwalt Sandhage hat auch in der Vergangenheit bereits regelmäßig Abmahnungen für die Juwelier Chronotage GmbH ausgesprochen.

Über die Juwelier Chronotage GmbH:

Die Juwelier Chronotage GmbH mit Sitz in Dahnsdorf handelt mit Schmuck, Uhren, Zubehör und Accessoires, sowie damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen.

Inhalt der Abmahnung:

In der Abmahnung wird dem Abgemahnten vorgeworfen, dass für sein Unternehmen kein Eintrag im Verpackungsregister LUCID bestehen würde. Aus diesem Grunde würde die naheliegende Vermutung bestehen, dass der Abgemahnte gegen das gesetzliche Verbot des Inverkehrbringens nicht registrierter Verpackungen und damit gegen das Verpackungsgesetz verstoßen habe.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der abgemahnte Unternehmer wird aufgefordert eine bestehende Registrierung für sein Unternehmen nachzuweisen, oder aber diese schnellstmöglich nachzuholen und Kosten in Höhe von 280,60 Euro zu erstatten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.