Abmahnung der Kanzlei Kessler Legal für die Audi AG

6. Mai 2021

Tipps Abmahnung Markenrecht

Abmahnung der Kanzlei Kessler Legal für die Audi AG

Die Audi AG aus Ingolstadt verschickt derzeit erneut, vertreten von Kessler Legal aus Würzburg, Abmahnungen wegen vermeintlicher Markenrechtsverletzungen.


Inhalt der Abmahnung:

Konkreter Gegenstand der Abmahnung sind die beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) zugunsten der Audi AG eingetragenen Zeichen Audi Vier Ringe und dem Zeichen der S line. Der Abgemahnte habe auf eBay die genannten Markenzeichen verwendet, indem mit den Zeichen versehene Embleme zum Kauf angeboten habe. Bei diesen würde es sich jedoch nicht um Originalware der Audi AG handeln. Somit läge gem. §14 I MarkenG und Art. 9 I UMV, sowie §14 II Nr. 1, 2, III Nr. 2, 6 MarkenG eine Verletzung des Markenrechts vor.


Forderungen aus der Abmahnung:

Zunächst fordern die Rechtsanwälte von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird ein Anspruch auf Auskunftserteilung geltend gemacht. Schließlich wird noch die Erstattung der Testkaufkosten sowie der angefallenen Rechtsanwaltskosten gefordert.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.