Kanzlei BluePort Legal für die VfL Wolfsburg - Fußball GmbH

22. April 2021

Markenrecht Tipps Abmahnung

Markenrechtliche Abmahnung: Kanzlei BluePort Legal für die VfL Wolfsburg – Fußball GmbH

Die Kanzlei BluePort Legal vertritt die Interessen der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH. Die Rechtsanwälte verschickten nun ein Schreiben, in welchem der Vorwurf einer Verletzung des Markenrechts erhoben wird.


Inhalt der Abmahnung:

Das Vereinslogo des VfL Wolfsburg ist zugunsten der GmbH als Wort-Bildmarke unter der Registernummer 302009073222 beim Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen. Ebenfalls bei DPMA eingetragen ist die Wortmarke „VfL Wolfsburg“ unter der Registernummer 302009056533.

Der von der Abmahnung Betroffene habe auf eBay gegen die Markenrechte der VfL Wolfsburg – Fußball GmbH verstoßen. Der Abgemahnte habe dort Ventilkappen angeboten, welche mit dem Vereinslogo bedruckt und mit „VfL Wolfsburg“ beworben worden sind. Dies stelle einen Verstoß gegen §14 MarkenG dar.


Forderungen aus der Abmahnung:

Aufgrund dieser Markenrechtsverletzung wird durch die Rechtsanwälte von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin wird eine Auskunftserteilung unter anderem über Anzahl der Verkäufe, den erzielten Gewinn und weiteres verlangt. Schließlich wird ebenfalls die Erstattung der durch die Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltskosten gefordert.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.