Zierhut IP mahnt Markenrechtsverletzung ab

14. April 2021

Tipps Abmahnung Markenrecht

Kanzlei Zierhut IP mahnt für Römer Systems GmbH Markenrechtsverletzung ab

Die Kanzlei Zierhut IP aus München vertritt die Interessen der Römer Systems GmbH. Diese ist ein Unternehmen, welches für die Herstellung, den Im- und Export und den Vertrieb von Motorradbekleidung, Schuhen, Taschen und Zubehörartikeln sowie Heizgeräte und Zubehör zuständig ist. Ebenso sei sie Inhaberin der Rechte an der europäischen Marke „KODRA“ und der deutschen Marke „KODRA“. Die Kanzlei Zierhut IP verschickte kürzlich ein Schreiben, mit dem die Verletzung der Markenrechte der Römer Systems GmbH abgemahnt wird.


Inhalt der Abmahnung:

Der von der Abmahnung Betroffene habe im Internet einen Artikel angeboten unter der Verwendung der geschützten Marke ohne die dafür notwendige Lizenz zu haben. Somit läge eine Markenrechtsverletzung vor.


Forderungen aus der Abmahnung:

Die Kanzlei Zierhut IP fordert den Abgemahnten zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Des Weiteren wird die Erteilung einer Auskunft, die Anerkennung eines Schadensersatzverpflichtung sowie die Erstattung der Abmahnkosten gefordert.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.