LHR-Rechtsanwälte mahnen Markenrechtsverletzung ab

13. April 2021

Tipps Abmahnung Markenrecht

Die LHR-Rechtsanwälte mahnen für die Time Gate GmbH Markenrechtsverletzung ab

Die Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft aus Köln vertreten die Interessen der Time Gate GmbH. Die Rechtsanwälte verschickten nun ein Schreiben, mit welchem die Verletzung des Markenrechts abgemahnt wird.

Inhalt der Abmahnung:

Konkreter Gegenstand der Abmahnung ist die Marke „SAM“. In der Abmahnung wird ausgeführt, dass diese zugunsten der Time Gate GmbH beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 2004517 eingetragen ist und umfassenden Schutz genießt.

Unter anderem ist die Bezeichnung auch für Bekleidung geschützt. In der Abmahnung wird die Verwendung der Bezeichnung „SAM“ bei einem Verkauf, ohne dass der Anbieter die dafür notwendige Lizenz zur Verwendung der Bezeichnung innehatte. Diese unlizenzierte Nutzung stelle eine Verletzung des Markenrechts dar.

Forderungen aus der Abmahnung:

Die Rechtsanwälte fordern für ihre Mandantin von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, eine Auskunft über den Umfang der Markenrechtsverletzung, die Zahlung eines Schadensersatzes sowie die Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltsgebühren.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.