Abmahnung - Kanzlei JONAS für Dart Industries Inc. |“TUPPERWARE“

26. März 2021

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Abmahnung – Kanzlei JONAS für Dart Industries Inc. |“TUPPERWARE“

Die JONAS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Köln vertritt die Interessen der Dart Industries Inc. Die Rechtsanwälte verschickten nun ein Schreiben, mit welchem der Vorwurf eines Verstoßes gegen das Markenrecht erhoben wird.


Inhalt der Abmahnung:

Die Dart Industries Inc. ist der Abmahnung zufolge eine bekannte Herstellerin von Frischhalte- und Gefrierbehältnissen. Ebenfalls sei sie Inhaberin der beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für verschiedene Waren eingetragenen Marke „TUPPERWARE“.

Bei den Waren, die durch den Abgemahnten angeboten wurden, handle es sich der Abmahnung zufolge nicht um solche, die für den europäischen Marken vorgesehen seien. Durch diese sog. Parallelimporte seien die Markenrechte der Dart Industries Inc. verletzt worden.


Forderungen aus der Abmahnung:

Gefordert durch die Rechtsanwälte wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung von dem Abgemahnten. Des Weiterem solle dieser eine Auskunft sowie einen Schadensersatz leisten, die Produkte vernichten und die entstandenen Rechtsanwaltskosten, bemessen an einem Streitwert von 200.000,00€, erstatten.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.