Abmahnung der Kanzlei BluePort Legal für den 1. FC Union Berlin

19. März 2021

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Abmahnung der Kanzlei BluePort Legal für den 1. FC Union Berlin – „EISERN“

Die Kanzlei BluePort Legal (Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB von Appen Cronemeyer Jens Soldner) vertritt die Interessen des 1. FC Union Berlin e.V. Die Rechtsanwälte verschickten nun kürzlich eine Abmahnung, mit welcher der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung erhoben wird.


Inhalt der Abmahnung:

Gegenstand der Abmahnung ist die Bezeichnung „EISERN“. Diese ist bei dem Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 30670646 zugunsten des 1. FC Union Berlin e.V. eingetragen.

Der Abgemahnte habe auf der Plattform eBay ein Schlüsseletui zum Kauf angeboten, welches mit der Bezeichnung „EISERN“ versehen und beworben worden sei. Diese Verwendung sei jedoch rechtswidrig gewesen und habe somit gegen die Rechte des 1. FC Union Berlin verstoßen. Aufgrund dessen läge eine Markenrechtsverletzung vor.


Forderungen aus der Abmahnung:

Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sowie einen, noch zu beziffernden Schadensersatz zu zahlen. Des Weiteren wird eine Auskunftserteilung gefordert und die Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten verlangt.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.