Zierhut IP mahnt für Frida Kahlo Corporation | „VIVA LA VIDA“

11. März 2021

Tipps Wer mahnt was ab? Markenrecht

Kanzlei Zierhut IP mahnt für Frida Kahlo Corporation ab | „VIVA LA VIDA“

Die Kanzlei Zierhut IP vertritt die Interessen der Frido Kahlo Corporation. Die Rechtsanwälte verschickten kürzlich ein Schreiben, mit welchem dem Adressaten die Verletzung des Markenrechts vorgeworfen wird.


Inhalt der Abmahnung:

„Die Frida Kahlo Corporation hat den Wunsch und die Bemühung, Frida Kahlos Vermächtnis zu erziehen, zu teilen und zu bewahren, zu einer dauerhaften Verpflichtung gemacht.“ So führt es die Frida Kahlo Corporation auf ihrer Website aus. Sie ist Inhaberin verschiedener Marken, welche Bezug auf die Person Frida Kahlo nehmen. Die Frida Kahlo Corporation sei Inhaberin der Wortmarke „VIVA LA VIDA“, welche für Bekleidung im Markenregister der EUIPO eingetragen ist.

Der von der Abmahnung Betroffene habe auf der Internetseite spreadshirt.de ein T-Shirt mit den aufgedruckten Wörtern „VIVA LA VIDA“ zum Kauf angeboten. Dies stelle eine Verletzung der Markenrechte der Frida Kahlo Corporation dar.


Forderungen aus der Abmahnung:

Die Rechtsanwälte fordern für ihre Mandantin von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Des Weiteren wird eine Auskunftserteilung und die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten gefordert.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.