Die Kanzlei BluePort Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB auf Hamburg vertritt die Interessen der VfB Stuttgart 1893 AG. Die Rechtsanwälte verschickten nun ein Schreiben, mit welchem die Verletzung des Markenrechts gerügt wird.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, über Facebook Produkte zum Kauf angeboten zu haben, welche mit den Markenzeichen der VfB Stuttgart 1893 AG versehen waren. Die Marke „VfB“ ist bei dem Deutschen Patent- und Markenamt als Wort-Bildmarke eingetragen, Inhaberin dieser ist die VfB Stuttgart 1893 AG. Bei den angebotenen Produkten würde es sich nicht um solche, von der Markeninhaberin selbst in den Verkehr gebrachte Produkte handeln.
Durch diese unberechtigte Verwendung des geschützten Markenzeichens läge somit ein Verstoß gegen das Markenrecht vor.
Forderungen aus der Abmahnung:
Die Rechtsanwälte fordern von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ebenfalls sollen von dem Abgemahnten die angefallenen Abmahnkosten erstattet werden.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.