Abmahnung: CBH Rechtsanwälte mahnen für Louis Vuitton ab | Marke „LOUIS VUITTON“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

18. Januar 2021

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Abmahnung: CBH Rechtsanwälte mahnen für Louis Vuitton ab | Marke „LOUIS VUITTON“

Die CBH Rechtsanwälte aus Hamburg mahnen für die Louis Vuitton Malletier aus Frankreich wegen Verletzung der Markenrechte an der Marke „LOUIS VUITTON“ ab.

Inhalt der Abmahnung:

Der Abgemahnten wird vorgeworfen Empfängerin eines Pakets zu sein, in welchem sich eine gefälschte „Louis Vuitton“ Handtasche befinde. Dieser Umstand sei den CBH Rechtsanwälten im Oktober 2020 vom Hauptzollamt Köln (Zollamt Flughafen Köln/Bonn) mittgeteilt worden. Laut CBH Rechtsanwälten würde es sich bei der gegenständlichen Handtasche um eine offensichtliche Fälschung handeln. Die Abgemahnte sei als Paketempfängerin sowohl zoll- als auch markenrechtlich für die Einfuhr der angeblichen Fälschung verantwortlich.
Mit der Einfuhr der gefälschten Handtasche, habe die Abgemahnte das Markenrecht von Louis Vuitton Malletier an den Unionsmarken „Louis Vuitton“ verletzt. Eingetragen seien unter anderem die Unionsmarken Nr. 000 015 602, Nr. 000 015 610 und Nr. 000 015 628. Diese Marken würden sämtlichen Schutz für Waren der Klasse 18 genießen (Waren aus Leder und/oder Lederimitationen, insbesondere Handtaschen). Bekanntlich würde Louis Vuitton Malletier die Marken auch umfangreich nutzen.

Forderungen aus der Abmahnung:

Die Abgemahnte Paketempfängerin wird von den CBH Rechtsanwälten aufgefordert, eine vorformulierte Vernichtungserklärung für die streitgegenständliche Handtasche zu unterzeichnen. Ein Vernichtungsanspruch der Louis Vuitton Malletier, ergebe sich aus Art. 23 I VO (EU) Nr. 608/2013. Für den Fall, dass die Abgemahnte diese Erklärung nicht unterschreibe, kündigen die CBH Rechtsanwälte weitere rechtliche Schritte an. Zudem wird von der Abgemahnten die Erstattung der Kosten für das Grenzbeschlagnahmeverfahren, sowie für die Anwaltskosten verlangt. Diese würden sich „zu Gunsten“ der Abgemahnten mit einer „Pauschale“ auf „lediglich 235 Euro“ belaufen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.