Die Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen aus Düsseldorf vertreten die Interessen der Firma BigHit Entertainment Co. Ltd. aus Südkorea. Sie verschickten nun eine Abmahnung, mit welcher der Verstoß gegen das Markenrecht gerügt wird.
Inhalt der Abmahnung:
Die BigHit Entertainment Co. Ltd. ist Inhaberin der Wort-/Bildmarke „BTS“ (EM 017942677) und der Wortmarke „BT21“ (IR 1449028). Die Abgemahnte habe über eine Internetseite Gesichtsmasken, welche das Kennzeichen „BTS“ getragen haben, in den Verkehr gebracht. Durch einen Testkauf einer „BTS Luminous Face Mark“ sowie zweier Plüschspielzeuge „BTS BT21 (BTS X LINE FRIENDS) Chubb Plush“ und „BTS BT21 (BTS X LINE FRIENDS) Baby Plush Doll (Sitting)“ habe sich herausgestellt, dass es sich bei den Produkten um Falsifikate handeln würde. Das Inverkehrbringen dieser Ware mit den genannten Kennzeichen sei ohne Zustimmung der BigHit Entertainment Co. Ltd. unzulässig und stelle eine Markenrechtsverletzung vgl. Art. 9 Abs. 1 lit. a) GMV und §14 Abs. 2 Ziff. 1 MarkenG dar.
Forderungen aus der Abmahnung:
Die Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Erteilung einer Auskunft, unter anderem über Herkunft und Preise. Des Weiteren wird die Herausgabe der noch im Besitz befindlichen Ware gefordert, sowie ein Schadensersatz geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.