Abmahnung der Kanzlei Taylor Wessing für die Bayern München AG - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

11. Dezember 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Abmahnung der Kanzlei Taylor Wessing für die Bayern München AG

Die Kanzlei Taylor Wessing aus München vertritt die Interessen der FC Bayern München AG. Der FC Bayern München ist ein 1900 gegründeter deutscher Fußballverein, der aktuell in der 1. Bundesliga spielt. Die Rechtsanwälte verschickten nun eine Abmahnung, mit welcher die Markenrechte der FC Bayern München AG durchgesetzt werden sollen.

Inhalt der Abmahnung:

Zunächst wird ausgeführt, dass die FC Bayern München AG Inhaberin der Wort-/Bildmarke „FC Bayern München“ und der Wortmarke „FC Bayern“ ist. Dem Abgemahnten wird der Verkauf eines umlizenzierten Trikots auf eBay vorgeworfen. Dies würde die Markenrechte der FC Bayern München AG verletzen.

Forderungen aus der Abmahnung:

Die Rechtsanwälte fordern von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.