Die Kanzlei Taylor Wessing aus München vertritt die Interessen der FC Bayern München AG. Der FC Bayern München ist ein 1900 gegründeter deutscher Fußballverein, der aktuell in der 1. Bundesliga spielt. Die Rechtsanwälte verschickten nun eine Abmahnung, mit welcher die Markenrechte der FC Bayern München AG durchgesetzt werden sollen.
Inhalt der Abmahnung:
Zunächst wird ausgeführt, dass die FC Bayern München AG Inhaberin der Wort-/Bildmarke „FC Bayern München“ und der Wortmarke „FC Bayern“ ist.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, auf eBay ein Trikot und Shorts, welche mit den geschützten Marken versehen seien, zur Versteigerung angeboten zu haben. Bei dem Trikot und den Shorts handle es sich jedoch um nicht lizenzierte Artikel bzw. Fälschungen.
Dies würde gem. Art. 9 UMV die Ausschließlichkeitsrechte der FC Bayern München AG verletzen. Demnach ist es untersagt, ohne Zustimmung der Markeninhaberin Artikel, welche mit der Marke gekennzeichnet sind, gewerbsmäßig zu nutzen, in den Verkehr zu bringen oder anzubieten.
Forderungen aus der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird die Chance zur Darlegung einer Berechtigung des Anbietens eingeräumt. Falls keine Darlegung möglich ist, fordern die Rechtsanwälte von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.