Abmahnung: Kanzlei Lorenz Seidler Gossel mahnt für Bäckerei wegen „Sonne“ ab - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

23. November 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht Aktuelles

Abmahnung: Kanzlei Lorenz Seidler Gossel mahnt für Bäckerei wegen „Sonne“ ab

Die Kanzlei Lorenz Seidler Gossel aus München mahnt im Auftrage der Ludwig Stocker Hofpfisterei GmbH aus München, angebliche Markenrechtsverletzungen wegen Verwendung der Bezeichnung „Sonne“ ab.

Inhalt der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll unter Verwendung der Bezeichnung „Sonne“ Backwaren verschiedenster Art über seine Website beworben haben. In diesem Verhalten sieht die Kanzlei Lorenz Seidler Gossel eine Markenrechtsverletzung. Die Bezeichnung „Sonne“ sei im Zusammenhang mit Brot- und Backwaren (z.B. „Vollkornsonne“) für die Ludwig Stocker Hofpfisterei GmbH beim deutschen Patent – und Markenamt eingetragen. Somit genieße die Bezeichnung in Verbindung mit Backwaren markenrechtlichen Schutz. Durch das Bewerben seiner Backwaren mit der Bezeichnung „Sonne“, habe der Abgemahnte gegen diesen markenrechtlichen Schutz verstoßen. Die Ludwig Stocker Hofpfisterei GmbH sei somit in ihren Rechten verletzt.

Forderungen aus der Abmahnung:

Die Kanzlei Lorenz Seidler Gossel fordert den Abgemahnten im Namen der Ludwig Stocker Hofpfisterei GmbH auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Zudem wird Auskunft über Herkunft und Vertriebswege der betroffenen Waren, sowie über den erzielten Umsatz gefordert. Der Abgemahnte solle zudem eine Schadensersatzpflicht gegenüber der Ludwig Stocker Hofpfisterei GmbH anerkennen. Der gegenständliche Streitwert soll nach Angaben der Kanzlei 200.000 Euro betragen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.