Die Fareds Rechtsanwälte aus Hamburg mahnen im Auftrage der Dachs Germany aus Heiligenstadt wegen fehlender Links zur OS-Plattform ab.
Über die Dachs Germany:
Die Dachs Germany (vertreten von Harald Durstewitz) vertreibt eine breite Produktpalette von verschiedensten Waren im Onlinehandel. Das Warensortiment reicht von Kostümen und Haarfarben über Dekoartikel bis hin zu Kosmetikprodukten.
Diese Produkte werden sowohl über den eigenen Onlineshop, als auch über Amazon und ebay vertrieben.
Inhalt der Abmahnung:
Die Fareds Rechtsanwälte haben im Auftrage der Dachs Germany einen ebay Händler abgemahnt. Der Vorwurf in der Abmahnung bezog sich darauf, dass der ebay Händler seinem Angebot keinen aktiven Link zur OS-Plattform hinzugefügt habe. Hierzu sei aber jeder ebay Händler nach Art. 14 I der EU-Verordnung Nr. 524/2013 verpflichtet.
Die OS-Plattform (Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten) ist eine Verordnung der Europäischen Union über die alternative Streitbeilegung (AS) für den elektronischen Geschäftsverkehr zur Förderung des Wachstums und des Vertrauens in den Binnenmarkt.
Forderungen der Abmahnung:
Die Fareds Rechtsanwälte fordern im Namen der Dachs Germany von dem ebay Händler die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von ca. 480 Euro (nach einem Gegenstandswert von 5.000 Euro)
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.