Abmahnung: Premium-Eventservice-Berlin UG mahnt wegen unlauteren Wettbewerbs ab - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

2. November 2020

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Abmahnung: Premium-Eventservice-Berlin UG mahnt wegen unlauteren Wettbewerbs ab

Die Premium-Eventservice-Berlin UG mahnt wegen unlauteren Wettbewerbs wegen Vermietungsanzeigen bei ebay-kleinanzeigen ab.

Inhalt der Abmahnung:

Die Premium-Eventservice-Berlin UG vermietet unter anderem Hussen (Überzug für Möbel) für Veranstaltungen.
Der Mandantin wird von der Premium-Eventservice-Berlin UG vorgeworfen bei ebay-kleinanzeigen gewerbliche Vermietungsanzeigen für Hussen zu schalten, diese aber nur als „Privat“ zu kennzeichnen. Durch die Angabe „Privater Anbieter“ suggeriere die Mandantin dem Interessenten, dass dieser bei ihr preiswerter mieten könne, da sie keine Gewinnerzielung verfolgen würde. Eine solche Vermietung stelle aber bereits in der Natur der Sache eine Gewinnerzielung dar und sei daher eine gewerbliche Tätigkeit. Zudem habe die Mandantin durch ihre „private Anzeige“ für gewerbliche Anbieter notwendige Angaben, wie Namen, Firmierung, Adresse und Steuernummer nicht angeben müssen.
Dieses Verhalten sei darauf ausgelegt mehr Aufträge zu bekommen und somit auch einen größeren Umsatz zu erzielen. Insgesamt läge ein Wettbewerbsvorteil vor, welcher zu einem unlauteren Wettbewerb führen würde.

Forderungen in der Abmahnung:

Die Premium-Eventservice-Berlin UG fordert von der Mandantin die Abänderung der Anzeige von „privater Anbieter“ zu „gewerblicher Anbieter“. Zudem wird zum Unterschreiben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 76 Euro aufgefordert.
Ein Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch ergäbe sich aus § 8 I 3 Nr. 3 i.V.m. 4 UWG.
Der Anspruch auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ergäbe sich aus § 12 I UWG.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.