Abmahnung: LEXEA mahnt für Lupudu GmbH wegen Wettbewerbsverstoß auf Amazon ab - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

2. November 2020

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Abmahnung: LEXEA mahnt für Lupudu GmbH wegen Wettbewerbsverstoß auf Amazon ab

Die LEXEA Rechtsanwälte aus Köln mahnen für die Lupudu GmbH aus Gebsattel wegen Wettbewerbsverstößen auf Amazon ab.

Inhalt der Abmahnung:

Die Lupudu GmbH wirft dem Betroffenen vor sich an ein Angebot der Lupudu GmbH auf Amazon „angehängt“ zu haben. Konkret hat die Lupudu GmbH über Amazon Masken (Mund-Nasen-Schutz) zum Kauf angeboten. Unter dem Punkt „von:_____“, wo der Markenname des Produkts angegeben wird, habe der Betroffene den aus dem Angebot der Lupudu GmbH identischen Markennamen angegeben. Tatsächlich habe der Betroffene aber Masken eines anderen Unternehmens geliefert. Dies habe die Lupudu GmbH durch einen Testkauf festgestellt. Der Betroffene habe somit gegen § 5 I 2 Nr. 1 UWG verstoßen.
Zudem habe der Betroffene kein Impressum und keinen Link zur OS-Streitschlichtungsplattform bereitgestellt. Somit sei auch ein Verstoß gegen § 3a UWG gegeben.

Forderungen der LEXEA Rechtsanwälte:

Die LEXEA Rechtsanwälte fordern im Namen der Lupudu GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunft sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.796 Euro.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.